Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2013 - 1 SaGa 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Schleswig-Holstein
Einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch - Rentenberater - Wettbewerbsverbot - Mandantenschutzklausel
- LAG Schleswig-Holstein
Einstweilige Verfügung, Wettbewerbsverbot, Unverbindlichkeit, Unterlassungsanspruch, Mandantenschutzklausel, Rentenberater
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung eines Wettbewerbsverbots für einen angestellten Rentenberater bei Vermittlungstätigkeiten zur Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche von Sportlern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverbot für angestellten Rentenberater bei Vermittlungstätigkeiten zur Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche von Sportlern; unbegründeter Eilantrag der Arbeitgeberin auf Unterlassung jeglicher Tätigkeit als selbständiger Rentenberater im Bereich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Mandantenschutzklausel, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Prozessfinanzierer, Wettbewerbsverbot
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 07.02.2013 - 2 Ga 4d/13
- LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2013 - 1 SaGa 2/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2013 - 1 SaGa 2/13
Die Reichweite des Verbots muss sowohl sachlich als auch örtlich und zeitlich von einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers gedeckt sein (zuletzt BAG vom 21.04.2010 - 10 AZR 288/09 - Juris, Rn 15).
- LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17
Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen, …
Erst nachdem der Kläger in dem Berufungstermin im einstweiligen Verfügungsverfahren (1 SaGa 2/13) am 19.03.2013 zu Protokoll erklären ließ, dass er mit der Fa. a. keinen Vertrag habe, erhielt die Ehefrau des Klägers für die ersten drei Monate entsprechende Korrekturabrechnungen durch die Fa. P. & W.